Markt AGB

Gültig für den Handgemacht Markt & das StoffgeStöber

Standplatz
Die Standeinteilung ist Sache des Veranstalters. Untervermietung des Standplatzes ist nicht erlaubt. Der Standplatz ist besenrein zu verlassen, Müll ist mitzunehmen. Eine Müllentsorgung über örtliche Müllbehälter ist nicht erlaubt.

Auf- und Abbau
Die Zeiten für den Standaufbau teilen wir Dir rechtzeitig per Email mit. Beachte bitte, dass ein Abbau erst ab dem offiziellen Marktende gestattet ist. Mit einer Kautionszahlung in Höhe von 10,- Euro verpflichten wir Dich dazu, den Stand sauber zu hinterlassen und erst ab Marktzeitende mit dem Abbau zu beginnen.

Absage des Marktes durch den Veranstalter
Wenn die Veranstaltung mangels kostendeckender Ausstellerzahl nicht stattfinden kann, werden bereits gezahlte Standgebühren erstattet. Weitere Ansprüche z.B. entgangener Gewinn, Schadenersatz können nicht geltend gemacht werden. Es besteht seitens der angemeldeten Teilnehmer kein Rechtsanspruch auf Durchführung des Marktes. Eine Standgeld- oder Kostenerstattung findet nicht statt bei Abbruch des Marktes infolge höherer Gewalt oder behördlicher Weisung.

Rücktritt vom Vertrag durch den Aussteller
Der Rücktritt vom Vertrag durch den Aussteller muss schriftlich erfolgen. Erfolgt der Rücktritt vom Vertrag bis 14 Tage vor dem Markttermin werden 50% der Standgebühr als Schadenersatz sofort zur Zahlung fällig. Erfolgt der Rücktritt innerhalb 13 Tagen vor dem Markttermin ist die volle Standgebühr zur Zahlung fällig.

Versicherung und Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für Risiken, die durch die Teilnahme am o.g. Markt entstehen können. Insbesondere haftet der Veranstalter nicht:
a) Für Schäden durch Störung der Energiezufuhr oder höhere Gewalt.
b) Für Sach- und Körperschäden bei Ausstellern /Ausstellerinnen oder Dritten infolge von Gewalt,
Diebstahl, Sachbeschädigung oder anderer gesetzwidriger Handlungen.
c) Für Schäden, die den Ausstellern während des Auf-und Abbaus, oder durch Besucher entstehen.
Dies gilt während den Marktzeiten und außerhalb der Marktzeiten. Der Aussteller haftet für alle Schäden, die durch ihn oder sein Personal verursacht wurden und ist daher zum Abschluss einer eigenen Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht) verpflichtet.

Stromanschluss (nur Handgemacht Weihnachtsmarkt)
Auf Wunsch wird, gegen Gebühr, ein Stromanschluss zur Verfügung gestellt. Vom Aussteller sind die erforderlichen elektrischen Anlagen z.B. Verlängerungskabel, Verteilerdosen, Beleuchtungen usw. in einwandfreiem technischen Zustand mitzubringen. Die besonderen technischen Vorschriften für den Außenbereich sind zu beachten. Kraftstromanschlüsse sind gesondert anzumelden und werden gesondert abgerechnet. Der Aussteller haftet für Schäden, die durch unsachgemäßen Umgang oder durch mangelhafte Eigenschaften seiner elektr. Anlagen entstehen.

Gerichtsstand
Die Parteien vereinbaren, dass für den vorliegenden Vertrag 53721 Siegburg Gerichtsstand sein soll.

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.